SPÖ-Einspruch gegen Wahlergebnis abgelehnt

Die Landes-Hauptwahlbehörde hat am 5. März die Mehrheit der eingebrachten Einsprüche abgelehnt.

Nur eine Stimme hätte der SPÖ bei den Gemeinderatswahlen am 25. Jänner auf das 8. Mandat gefehlt. Dieses Mandat war am Wahlabend noch bei der SPÖ, wanderte aber bei einer neuerlichen Auszählung zur ÖVP. Daher hat die SPÖ Einspruch gegen das Wahlergebnis eingebracht. Jetzt wurden die Stimmzettel von der Landeswahlbehörde nachgezählt und am Ergebnis hat sich nichts geändert. Die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates soll voraussichtlich am 7. April 2015 stattfinden. Diese soll auch dann stattfinden, wenn die SPÖ Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einlegen wird.

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